Kantonist. Ein unsicherer (fragwürdiger) Kantonist sein.
Für diese Redensart gibt es eine ziemlich zweifelsfreie Ursprungserklärung. Unter dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. wurde Preußen durch ein Reglement von 1733 in Aushebungsbezirke, sogenannte Kantone, eingeteilt. Nach der bis 1841 geltenden Regelung ist ein Kantonist dementsprechend ein Dienstpflichtiger eines Kantons. Ein unsicherer Kantonist wurde ein Mensch genannt, der sich der Aushebung zu entziehen versucht, dann verallgemeinert ein unzuverlässiger Mensch.