Mäntelchen umhängen
Im Sinne von etwas als harmlos darzustellen oder etwas beschönigen.
Der Mantel als Symbol des Verhüllenden und Beschützenden hat sich auch in der alten Rechtsauffassung niedergeschlagen. Nach den Rechtsvorschriften des Sachsenspiegels konnten uneheliche Kinder nachträglich dadurch legitimiert werden, daß sie während der Trauung unter dem Mantel der Braut getragen wurden. Sie wurden dadurch den ehelichen Kindern völlig gleichgestellt.