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 Dazu haben wir eine Art Bewertungskatalog entwickelt, der ungefähr 50 unterschiedliche Kriterien enthält, nach denen Punkte vergeben werden. Ein vergleichsweise harmloses Kriterium ist z.B., dass Journalisten keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem Land bekommen können (oder nur mit Auflagen), wenn sie sich in besagtem Land niederlassen wollen. Dafür bekäme besagtes Land dann 0,5 Punkte.
Schwere Verstöße gegen Pressefreiheit verursachen auch deutlich mehr Punkte. Gibt es in einem Land beispielsweise nur staatlich kontrollierte Zeitungen, Radio- und TV-Stationen, schlägt das mit 20 Punkten zu Buche. Jeder zu Unrecht inhaftierte Journalist bringt 3 Punkte. Nach diesem Punktesystem stellen wir einmal jährlich eine Liste zusammen., anhand derer sich die Pressefreiheit in mehr als 150 Ländern der Welt ablesen lässt. Die aktuelle Liste finden Sie hier .
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 17 Oktober 2007 )
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