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| Presseausweis |
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Der Presseausweis ist ein schier unerschöpfliches Thema. Nicht nur für Journalisten, sondern auch für dubiose Geschäftemacher. Regelmäßig erscheinen z.B. in Publikumszeitschriften wie ‘Color Foto’ oder ‘fotomagazin’ Anzeigen von sogenannten Fotoagenturen, die einen Presseausweis anbieten. Es geisterten auch Briefe von verschiedenen, so genannten, ‘Internationalen Presseagenturen’ (häufig aus Großbritannien) durch die Lande, die einen Presseausweis für jedermann versprachen. Das ist natürlich Unsinn, bzw. unseriöse Geschäftemacherei. Es gibt nur einen offiziellen Presseausweis. Der Bundesminister des Inneren hat eine Verfügung erlassen, nach der nur folgende Organisationen einen Presseausweis austellen dürfen: Deutscher Journalistenverband (DJV) Kleine Einschränkung. Dies ist Stand Mai 2006. Im Moment wollen weitere Verbände das Recht erstreiten, ebenfalls einen offiziellen Presseausweis ausstellen zu dürfen. So sieht er aus (Stand 2006):
![]() Presseausweis 2006
Seit 2006 muss der Presseausweis jedes Jahr neu beantragt werden (vorher wurde er nur alle 5 Jahre beantragt und dann einfach bezüglich der Gültigkeit jährlich verlängert), gegebenenfalls unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu Berechtigung (aktuelle veröffentlichte Arbeitsproben), Einkommensteuerbescheid o.ä. Wozu überhaupt ein Presseausweis? Dazu ein Zitat aus dem Text auf der Rückseite des PA: ‘Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in Wahrnehmung seines/ihres Auskunftrechts unterstützen. Sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muß, legitimiert er den/die Ausweisinhaber(in), sich zur Erleichterung seiner/ihrer Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist’. Wer bekommt einen Presseausweis? Ausschließlich hauptberufliche Journalisten. Studenten oder Mitarbeiter von Schülerzeitungen gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Die hauptberufliche Tätigkeit muss durch ein entsprechendes Schreiben der Redaktion nachgewiesen werden. Freie Journalisten erbingen den Nachweis durch Vorlage von Honorarabrechnungen. Das ist Stand Mai 2006. Möglicherweise werden Presseausweise zukünftig auch an Personen abgegeben, die nebenberuflich journalistisch tätig sind. Sowie es hierzu Neuigkeiten gibt, erfahren Sie es hier. Ja und nein! Für Mitglieder der genannten Organisationen ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Nichtmitglieder können selbstverständlich auch einen Ausweis beantragen. Die Bearbeitungsgebühr kostet zur Zeit 100 Euro.
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 27 Mai 2007 ) |

Presseausweis 