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Für Nachrichten und Berichte:
Für Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze:
In Empfehlungen heißt es oft, dass Honorare für Kommentare, Leitartikel, Interviews, fachliche und wissenschaftliche Beiträge, Kunstkritiken, Essays und für Alleinveröffentlichungsrechte freier Vereinbarung unterliegen und angemessen über den Sätzen laut Tabelle liegen müssen. Nach meinen Erfahrungen ist der Passus jedoch Makulatur. Allenfalls bei den überregionalen, großen Blättern lassen sich mit entsprechendem Verhandlungsgeschick derartige Honorare erzielen. Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass sich generell bessere Honorare durchsetzen lassen, wenn man für für die jeweilige Zeitung regelmäßig schreibt und dabei natürlich gute Arbeit abliefert. Versetzen Sie sich einfach in die Lage des Redakteurs. Der will sein Blatt mit Qualität füllen und hat wenig Lust, Beiträge von Freien großartig zu redigieren, auf Tippfehler zu prüfen etc. Wenn der Redakteur weiß, dass Sie Top-Qualität abliefern, bei der die Nachbearbeitung weitgehend entfällt, ist er wahrscheinlich bereit, ein paar Cent mehr zu zahlen. Zu Honoraren für Beiträge in Zeitschriften, Fachmagazinen u.ä. lassen sich kaum allgemeinverbindliche Angaben machen. Hier werden normalerweise Seitenpreise ausgehandelt. Diese schwanken stark. Eine kleine Zeitschrift im Hobby-Bereich (etwa Modellbau, spezielle Sportarten) wird nur selten mehr als 100 Euro pro Seite zahlen. Bei ambitionierten Fachzeitschriften oder bei großen Wochen- bzw. Monatszeitschriften, die sich an ein mehr oder weniger breites Publikum wenden, können es auch 500 Euro und mehr sein. Diese (großen) Blätter arbeiten jedoch nur selten mit Freien zusammen bzw. haben ihren festen Autorenstamm. Es ist extrem schwierig, in diese Phalanx einzubrechen.
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 25 November 2008 ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

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