Presseausweis(e)
Der Presseausweis ist ein schier unerschöpfliches Thema. Nicht nur für Journalisten, sondern auch für dubiose Geschäftemacher. Regelmäßig erscheinen z.B. in Publikumszeitschriften wie ‘Color Foto’ oder ‘fotomagazin’ Anzeigen von sogenannten Fotoagenturen, die einen Presseausweis anbieten. Es geisterten auch Briefe von verschiedenen, so genannten, ‘Internationalen Presseagenturen’ (häufig aus Großbritannien) durch die Lande, die einen Presseausweis für jedermann versprachen. Das ist natürlich Unsinn, bzw. unseriöse Geschäftemacherei. Es gibt nur einen offiziellen Presseausweis. Die wichtigsten Fragen (und Antworten) finden Sie auf den vom Deutschen Journalistenverband betreuten Seiten www.presseausweis.org
Ich beschränke mich auf folgende Kerninformationen. Nur folgende Institutionen dürfen einen offiziellen Presseausweis ausstellen:
Deutscher Journalistenverband (DJV)
Verband der Sportjournalisten (VDS)
Fotojournalistenverband Freelens
Bundesverband Deutscher Zeitungsberleger (BDZV)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
So sieht er aus:

Seit 2006 muss der Presseausweis jedes Jahr neu beantragt werden (vorher wurde er nur alle 5 Jahre beantragt und dann einfach bezüglich der Gültigkeit jährlich verlängert), gegebenenfalls unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu Berechtigung (aktuelle veröffentlichte Arbeitsproben), Einkommensteuerbescheid o.ä.
Wozu überhaupt ein Presseausweis?
Dazu ein Zitat aus dem Text auf der Rückseite des PA: ‘Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in Wahrnehmung seines/ihres Auskunftrechts unterstützen. Sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muß, legitimiert er den/die Ausweisinhaber(in), sich zur Erleichterung seiner/ihrer Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist’.
Der Presseausweis ist also keinesfalls eine Freikarte für Veranstaltungsbesuche, obwohl er häufig für den Zutritt von Fachmessen zwingend erforderlich ist. Und: Der Presseausweis ist immer Eigentum der ausstellenden Organisation und ist auf Verlangen zurück zugeben.
Ich persönlich brauche den Presseausweis relativ selten. Um Zutritt zu Fachmessen, die für das allgemeine Publikum gesperrt sind, zu erhalten, ist er nützlich. Auch verlangen einige Firmen die Vorlage des Presseausweises, wenn man in den Genuss von Vorzugskonditionen für die Presse, erhalten möchte.
Wer bekommt einen Presseausweis?
Ausschließlich hauptberufliche Journalisten. Studenten oder Mitarbeiter von Schülerzeitungen gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Die hauptberufliche Tätigkeit muss durch ein entsprechendes Schreiben der Redaktion nachgewiesen werden. Freie Journalisten erbingen den Nachweis durch Vorlage von Honorarabrechnungen.
Sind für den Ausweis Gebühren zu entrichten?
Ja und nein! Für Mitglieder der genannten Organisationen ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Nichtmitglieder können selbstverständlich auch einen Ausweis beantragen. Die Bearbeitungsgebühr kostet zur Zeit 100 Euro (Stand 2008).
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 05. Mai 2011 um 16:39 Uhr