Vom Menschenopfer zur Gaskammer. Über die Sinnlosigkeit und Barbarei der Todesstrafe. Erschienen in diversen regionalen Tageszeitungen.

Der französische Philosoph und Schriftsteller Albert Camus schrieb im letzten Satz seiner Betrachtungen über die Todesstrafe,: “Weder im Herzen des Einzelnen noch in den Sitten der Gesellschaft wird es einen dauerhaften Frieden geben, solange der Tod nicht aus den Gesetzen verbannt ist.” Sein irischer Kollege George Bernhard Shaw befand: "Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze, die einander aufheben, sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen." Worte an die sich so mancher erinnern wird, wenn am 10. Oktober der vom Europarat ausgerufene Internationale Gedenktag an die Todesstrafe begangen wird.

Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte. Es begann schon in frühgeschichtlicher Zeit mit Menschenopfern, die die Götter besänftigen sollten, um eine reiche Ernte und Schutz vor Krankheiten zu erbitten. Allerdings standen damals eher kultische Gründe, denn strafrechtliche Motive im Vordergrund. Trotzdem galt das Prinzip, durch die Tötung von Menschen Schaden von der menschlichen Gemeinschaft abwenden zu wollen. Erst bei den Babyloniern finden sich im Hammurabi-Code (ca. 1780 vor Christus) die ersten niedergeschriebenen Gesetze, die die Todesstrafe für Diebstahl Mord oder auch Fehler bei der Arbeit vorsahen. Im alten Griechenland kannte man sie ebenfalls. Allerdings war es hier Brauch, dass die Familie des Opfers die Initiative ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden. Die Phönizier entwickelten die Kreuzigung, die in Syrien um 1000 v. Chr. ihren Höhepunkt erlebte, und in Rom, das als Hauptstadt der alten Welt und Zentrum der Kultur, der Philosophie und der Kunst galt, waren die römischen Kaiser bekannt dafür, ihren Machterhalt auch durch die Todesstrafe durchzusetzen, oftmals aus aberwitzigen Gründen. Lange Zeit wurden Menschen auch in Europa hingerichtet. Es traf Menschen, die eine von der Norm abweichende politische oder religiöse Meinung vertraten. Aber es wurden auch Mörder, Diebe und Kirchenräuber gehängt, gerädert, gesteinigt oder gevierteilt. 1838 wurde mit einem neunjährigen Brandstifter das letzte Kind hingerichtet. Aber es gab doch einen gesellschaftlichen und moralischen Wandel. Bereits 1786 schaffte Leopold II. die Todesstrafe für das Großherzogtum Toskana ab. Und heute? In 69 Ländern der Erde existiert sie noch immer, zumindest auf dem Papier. In 41 Staaten, allen voran China und in den USA, aber auch Saudi Arabien, Pakistan, Iran, Sudan, und in Singapur wird sie immer noch vollzogen. In Saudi Arabien u.a. nach den Vorgaben der Scharia, die neben der Enthauptung auch die Hinrichtung durch Steinigung vorsieht. Dabei müssen die Steine, mit denen der Delinquent beworfen wird, eine festgelegte Größe aufweisen. Groß genug, um Schmerzen und Verletzungen zu verursachen, die schließlich zum Tode führen, aber auch nicht zu groß, um zu schnell zu töten.
Um einen schnellen und „sauberen“ Tod der Verurteilten zu garantieren, sind in Staaten wie den USA die Hinrichtungsmethoden mit dem elektrischen Stuhl , der Gaskammer und der Giftspritze „perfektioniert“ worden. Aber auch diese Mittel den Delinquenten rasch einen sicheren Tod zu ermöglichen erweist sich als trügerisch. Immer wieder kommt es durch technische Fehler oder menschliches Versagen zu verhängnisvollen Pannen bei der Hinrichtung.

Im US-Bundesstaat Texas wurde, ungeachtet von Protesten in den USA und Europa, Ende August 2007 die 400. Hinrichtung seit 1982 vollzogen. Der als Mörder verurteilte 32-jährige Johnny Conner wurde im Gefängnis von Huntsville mit einer Giftspritze hingerichtet. Die EU hatte den texanischen Gouverneur Rick Perry noch kurz vor der Hinrichtung aufgefordert, die Todesstrafe auszusetzen. Der Republikaner wies dies mit Nachdruck zurück. „Wir respektieren die Freunde in Europa, begrüßen ihr Interesse an unserem Bundesstaat und unseren Gesetzen“ teilte er mit . Doch die Texaner hätten vor langer Zeit entschieden, dass die Todesstrafe ein angemessenes Mittel sei, um schreckliche Verbrechen an Bürgern zu bestrafen. Daran werde sich auch nichts ändern. Nahezu zeitgleich wurden in Japan drei Todesurteile vollstreckt. Dort starben drei Menschen, denen Mord zur Last gelegt wurde, nach Angaben von japanischen Nachrichtenagenturen, durch den Strang. Seit Amtsantritt des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe im September 2006 gab es damit insgesamt zehn Exekutionen. In der saudischen Stadt Khamis Mushait wurde im August 2006 an Wassim bin Ali bin Ahmed al-Ghamadi die Todesstrafe auf eine der barbarische Art und Weise vollstreckt. Der Araber, dem zur Last gelegt wurde, er habe einen Landsmann im Streit erschossen, wurde mit dem Schwert enthauptet.

Beispiele aus jüngster Zeit, die zeigen, dass in vielen Teilen der Welt Verbrechen noch immer mit dem Tode bestraft werden. Einer Bestrafung, aus der es keine Rückkehr gibt. Sie ist endgültig.

In der Bundesrepublik wurde die Todesstrafe letztmalig am 11.5.1948 vollzogen. Damals starb der 24-jährige Berthold Wehmeyer, nachdem er wegen Raubmordes verurteilt worden war, durch das Fallbeil. In der ehemaligen DDR wurde am 26. 6. 1981 der ehemalige Stasi-Hauptmann Werner Teske durch Genickschuss hingerichtet. Der 39-Jährige war, nach heutiger Kenntnis, das letzte Opfer der Todesstrafe durch die DDR-Justiz.

Befürworter der Todesstrafe argumentieren immer wieder, dass sie abschreckend wirke. Sie vertreten die Auffassung, dass sich potenzielle Straftäter angesichts der Folge zweimal überlegen würden. Dabei übersehen sie, dass es keine ernsthafte wissenschaftliche oder statistische Untersuchung gibt, die eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe belegen können. Im Gegenteil: In den Bundesstaaten der USA, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist die Mordrate niedriger, als in jenen, die noch an ihr festhalten. Kanada schaffte die Todesstrafe 1976 ab, die Mordrate stieg nicht an und blieb auch zu Beginn dieses Jahrhunderts auf dem Niveau von 1975. Im 18. Jahrhundert wurde Taschendiebstahl in England noch mit dem Galgen bestraft. Während der öffentlichen Hinrichtungen nutzten immer wieder Diebe, die günstige Gelegenheit im Gedränge die Taschen der Schaulustigen zu leeren. Besser lässt sich die Unwirksamkeit der Abschreckung wohl kaum belegen.

Die Endgültigkeit des Todesstrafe macht erhebliche moralische Probleme deutlich, besonders dann wenn die Urteile auf Indizienbeweisen und trotz aller Unschuldsbezeugungen der Angeklagten schuldig gesprochen werden. In den USA kamen seit Wiedereinführung des Todesstrafe im Jahr 1973 nach heutiger Kenntnis 124 Menschen aus der Todeszelle frei, weil sich ihre Unschuld heraus stellte. In 14 dieser Fälle spielten DNA-Beweise eine entscheidende Rolle. Nicht immer hatten in der Geschichte der amerikanischen Justiz die Angeklagten so viel Glück. Einer der berühmtesten Fälle trug sich vor fast genau 80 Jahren zu. Nicola Sacco und Bartholomeo Vanzetti, Einwanderer aus Italien, wurden am 23.8.1927 im Staatsgefängnis von Charleston, Massachusetts, nach einem fragwürdigen Indizienprozess auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet. Ihnen war vorgeworfen worden, am 15.5.1920 in South Braintree, Massachusetts, die Kasse einer Schuhfabrik überfallen und dabei einen Wächter und den Lohnbuchhalter getötet zu haben. Die Männer trugen bei ihrer Festnahme Waffen bei sich, verwickeln sich später in Widersprüche, vor allem aber sind sie politische Feindbilder der USA. Wegen ihres öffentlichen Engagements innerhalb der amerikanischen Arbeiterbewegung, ihres Kampfes für allgemein bildende Schulen und ihrer linksorientierten politischen Einstellung wollten die staatlichen Institutionen offenbar eine Verurteilung zum Tod um jeden Preis. Obwohl Sacco und Vanzetti für die Tatzeit ein Alibi hatten, wurden Entlastungszeugen nicht vernommen und ein parteiisches Geschworenengericht auf den Fall angesetzt. Zwischen der angeblichen Tatzeit und endgültiger Bestätigung des Todesurteil gegen die Italiener am 10.8.1927 lagen mehr als 7 Jahre. Die lange Frist ist durch zahlreiche, letztlich aber doch erfolglose Versuche der Verteidigung zu erklären, das unfaire Prozessverfahren zu stoppen bzw. anzufechten. Sogar das schriftliche Schuldanerkenntnis eines gewissen Celestino Madeiros „Ich bekenne hiermit, an dem Verbrechen in South Braintree beteiligt gewesen zu sein; Sacco und Vanzetti sind dagegen nicht dabei gewesen“ beeindruckte die amerikanische Justiz nicht. Und das, obwohl Madeiros im weiteren Verlauf des Geständnisses Details über den Hergang der Geschehnisse von South Braintree machte, die nur ein Tatbeteiligter wissen konnte. Sämtliche Revisionsanträge wurden abgewiesen. Der Gouverneur von Masachusetts lehnte alle Gesuche ab.

Als am 10.8.1927 der Hinrichtungstermin bekannt wurde, brandet eine Protestwelle rund um den Globus. Gnadengesuche aus aller Welt, darunter welche von Albert Einstein, Thomas Mann und Papst Pius VI., werden abgeschmettert.
Schuldig oder nicht schuldig? Bis heute kann die Frage nicht endgültig beantwortet werden. Aber alleine die Zweifel und das unfaire Verfahren reichen aus, um den Fall zu einer Legende zu machen. 50 Jahre nach dem Tod von Nicola Sacco und Bartholomeo Vanzetti, rehabilitiert Michael Dukakis, der Gouverneur von Massachusetts, die beiden Männer. Nicht etwa, weil deren Unschuld erwiesen sei, sondern weil eine Untersuchung ergeben hätte, dass der Staatsanwalt absichtlich „unfaire und irreführende Beweise“ vorgelegt hatte. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sagte ein Mitglied des Rechtsausschusses des US-Repräsentantenhauses – ebenfalls im Jahr 1977: „Wir haben ein aufwändiges Sicherheitssystem, bei weitem das beste, aber wir werden niemals ein System haben, das nie eine unschuldige Person hinrichtet“.

Bliebe noch die auf einer wahren Begebenheit beruhende Geschichte aus den USA zu berichten. Ein Anwalt bringt seinen kleinen Sohn zu Bett. Der Kleine hat im Laufe des Tages aus Gesprächen zwischen Erwachsenen mitbekommen, dass ein Mandant seines Vaters hingerichtet werden soll. Der Sohn fragt also den Vater: "Warum soll der Mann sterben?" Der Vater antwortet: "Er soll sterben, weil er einen anderen Menschen getötet hat!"
Der Sohn fragt weiter: "Muss jeder sterben, der einen Menschen getötet hat?" Der Vater bestätigt: "Ja, so will es das Gesetz: Wer tötet, der muss sterben!" Der Sohn überlegt eine Weile und entgegnet dann: "Wenn der Staat diesen Mann tötet, wer tötet dann den Staat?“ Eine simple, logische Schlussfolgerung eines Kindes, die der französische Justizminister und Essayist Robert Badinter 1985 mit folgenden Worten beschrieb.
„Kernpunkt der Menschenrechte ist folgender Grundsatz: Der Mensch, die Achtung vor dem menschlichen Wesen sind der Ursprung und Zweck des gesamten Aufbaus einer demokratischen Gesellschaft. Sogar ein abscheuliches Verbrechen, das von einem Mörder begangen wird, befugt uns nicht, sein Beispiel nachzuahmen und unsererseits den wichtigsten Grundsatz der Menschenrechte zu missachten: die unumschränkte Achtung vor seiner Person, somit vor seinem Leben und in erster Linie vor seiner körperlichen Unversehrtheit. Es muss in diesem Zusammenhang zwangsläufig auch betont werden, dass alle demokratischen Länder hinsichtlich der Folter und der Todesstrafe dieselbe Haltung einnehmen sollten."